Inhaltsverzeichnis:
- Freilaufende Hunde und erste Eskalation
- Rückkehr des Täters und Einsatz der Polizei
- Mögliche Drogeneinfluss und Versorgung der Hunde
- Strafrechtliche Konsequenzen
Freilaufende Hunde und erste Eskalation
Am Mittwochabend, dem 18. Dezember 2024, fuhr eine 58-jährige Frau aus Dortmund gegen 21:25 Uhr die Westhusener Straße in Richtung Norden. In der Nähe eines Sportplatzes bremste sie plötzlich ab, da ein freilaufender Hund die Straße überquerte. Auf dem Gehweg befand sich ein Mann mit einem weiteren nicht angeleinten Hund. Die Frau forderte den Hundehalter auf, seine Tiere anzuleinen. Doch der Mann reagierte aggressiv.
Plötzlich zog er einen Baseballschläger hervor und schlug mehrfach gegen das Fenster auf der Fahrerseite des Kia der Frau. Die Fensterscheibe zerbrach, und die Frau erlitt durch umherfliegende Glassplitter leichte Verletzungen. Als die Frau ankündigte, die Polizei zu verständigen, entfernte sich der Mann vorerst vom Ort des Geschehens.
Rückkehr des Täters und Einsatz der Polizei
Kurz nach dem Eintreffen der Polizei kehrte der 31-jährige Mann zurück. Er hatte den abgebrochenen Baseballschläger in der Hand und ging auf die Beamten zu. Die Polizisten sahen sich gezwungen, ihre Dienstwaffe und einen Taser einzusetzen, um den Mann zu stoppen. Erst nachdem sie die Waffen vorgehalten hatten, legte der Täter den Schläger nieder.
Während der Festnahme leistete der Mann erheblichen Widerstand. Er versuchte, die Polizisten zu beißen und mit Kopfstößen anzugreifen. Letztendlich gelang es den Einsatzkräften jedoch, den Mann zu überwältigen und ins Polizeigewahrsam zu bringen.
Mögliche Drogeneinfluss und Versorgung der Hunde
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei stand der Mann vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Daher wurde eine Blutprobe angeordnet. Die beiden freilaufenden Hunde wurden von der Polizei in der Nähe aufgegriffen und einem Nachbarn des Mannes übergeben. So konnte zumindest für die Tiere eine schnelle Lösung gefunden werden.
Strafrechtliche Konsequenzen
Dem 31-jährigen Dortmunder drohen nun mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zusätzlich wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen eingeleitet.
Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, Hunde ordnungsgemäß anzuleinen, um Eskalationen und Gefahren im öffentlichen Raum zu vermeiden.
Quelle: webrivaig.com/de, uhrnachrichten.de