Sonntag, 27 Oktober 2024 11:56

Drogendealer am Dortmunder Hauptbahnhof festgenommen

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Polizei Polizei pixabay / Foto illustrativ

Bei einer Routinekontrolle am Dortmunder Hauptbahnhof nahm die Bundespolizei am Freitagnachmittag, den 25. Oktober, einen 21-jährigen Mann fest, der Drogen und eine auffällige Menge Bargeld bei sich führte. Der Mann, der keine Ausweispapiere vorlegen konnte, zeigte sich aggressiv gegenüber den Beamten und wurde daraufhin einer gründlichen Überprüfung unterzogen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Routinekontrolle am Nordausgang endet mit Festnahme
  • Verdacht auf Drogenhandel bestätigt
  • Verstöße gegen das Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz

Routinekontrolle am Nordausgang endet mit Festnahme

Die Beamten der Bundespolizei führten gegen 14:45 Uhr eine Kontrolle am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs durch, als sie auf den 21-jährigen Verdächtigen stießen. Der Mann, der sich aggressiv verhielt und keine Ausweisdokumente vorweisen konnte, wurde sofort einer umfassenden Durchsuchung unterzogen. Während der Überprüfung fanden die Einsatzkräfte 18 kleine Tütchen mit Marihuana sowie 113,50 Euro Bargeld in kleinen Scheinen - eine Summe, die laut Bundespolizei typischerweise für den Handel mit Betäubungsmitteln verwendet wird.

Verdacht auf Drogenhandel bestätigt

Nachdem die Beamten das verdächtige Verhalten und den Besitz der Drogen bemerkt hatten, gestand der junge Mann den Handel mit Betäubungsmitteln. Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und brachte ihn zur weiteren Überprüfung zur Polizeiwache. Dort ergaben sich weitere Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, da der Mann ohne Erlaubnis in Deutschland verweilte. Eine zusätzliche Prüfung durch das Ausländeramt in Coesfeld bestätigte, dass der Aufenthaltsstatus des Verdächtigen bereits auf den Bezirk Münster beschränkt war.

Verstöße gegen das Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann aus Guinea stammt und sich in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis aufhält. Die Bundespolizei leitete sofort ein Verfahren ein, welches sich auf mehrere Gesetzesverstöße bezieht. Die Verstöße umfassen sowohl das Aufenthalts- als auch das Asyl- und Betäubungsmittelgesetz, womit der Verdächtige nun mit mehreren rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Quelle: www.on-the-top.net/de, ruhrnachrichten.de