Inhaltsverzeichnis:
- P:olizeikontrolle deckt Haftbefehl auf
- Strafe unbezahlt und Haftantritt nicht erfolgt
- Bezahlung der Geldstrafe ermöglicht Weiterreise
Polizeikontrolle deckt Haftbefehl auf
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes entdeckte die Polizei einen ausstehenden Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den 28-Jährigen ausgestellt wurde. Dieser Haftbefehl resultierte aus einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück, das im Februar 2024 gefällt wurde. Der Mann war damals wegen der Beschaffung falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Diese Strafe umfasste 30 Tagessätze zu je 20 Euro sowie die anfallenden Verfahrenskosten.
Strafe unbezahlt und Haftantritt nicht erfolgt
Der Verurteilte hatte bislang weder die Geldstrafe bezahlt noch auf die Ladung zum Haftantritt reagiert, was letztendlich zur Ausstellung des Haftbefehls führte. Ohne die Zahlung wäre eine Haftstrafe von 15 Tagen erforderlich gewesen. Durch den Haftbefehl war der Mann zur Verhaftung ausgeschrieben und wurde am Flughafen festgehalten, bevor er seinen Flug nach Albanien antreten konnte.
Bezahlung der Geldstrafe ermöglicht Weiterreise
Der albanische Staatsbürger konnte letztendlich die ausstehende Summe von 600 Euro begleichen und damit die drohende Haftstrafe abwenden. Nach der Begleichung der Geldstrafe durfte er seine Reise fortsetzen und das Land verlassen.
Die schnelle Abwicklung des Vorfalls am Dortmunder Flughafen unterstreicht die Effizienz der grenzpolizeilichen Kontrollen, die bei Verstößen gegen das Gesetz unmittelbar greifen.
Quelle: www.24hours-news.net/de, ruhrnachrichten.de