Dienstag, 12 August 2025 11:59

Rockerangriffe in NRW vor Gericht

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Angeklagte im Prozess wegen Angriffen auf Rockerwohnungen in NRW Angeklagte im Prozess wegen Angriffen auf Rockerwohnungen in NRW pixabay/Foto illustrativ

Zwei Männer stehen in Dortmund vor Gericht. Ihnen werden Schüsse und Sprengstoffanschläge im Rocker-Milieu vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ehemalige Mitglieder der Hells Angels in Unna und Bochum gewesen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft mussten sie den Club verlassen und galten als „Out in Bad Standing“. Laut Ermittlungen soll dies der Auslöser für mehrere Racheaktionen gewesen sein.

Inhaltsverzeichnis:

Schüsse auf Haus in Holzwickede

Im Februar dieses Jahres sollen die Männer in Holzwickede das Wohnhaus des damaligen Charter-Präsidenten angegriffen haben. Mit einem Sturmgewehr des Typs AK 47 wurden mindestens 50 Schüsse abgefeuert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie in Kauf nahmen, dass Bewohner verletzt oder getötet werden könnten. Im Gebäude befanden sich auch Kinder. Die Tat ereignete sich am späten Abend, was nach Ansicht der Ermittler die Gefahr für Unbeteiligte erhöhte.

Sprengsätze in Bochum und Oberhausen

Ebenfalls im Februar sollen in Bochum und Oberhausen Sprengsätze gezündet worden sein. Ziel waren Hauseingänge von Mehrfamilienhäusern, in denen Mitglieder der Hells Angels wohnten. Die Explosionen verursachten erhebliche Schäden an Türen und Fassaden. Verletzt wurde dabei niemand, dennoch bewerten die Ermittler die Gefahr als hoch.

Schüsse aus Auto in Oberhausen

In Oberhausen sollen die Angeklagten zusätzlich aus einem fahrenden Auto in die Luft geschossen haben. Die Tat geschah kurz nach dem Sprengstoffanschlag und gilt als Teil einer Serie von Angriffen. Ermittler vermuten, dass damit ein Einschüchterungseffekt erzielt werden sollte.

Prozess und mögliche Strafen

Der Prozess vor dem Landgericht Dortmund hat im Sommer begonnen. Das Urteil wird im November erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten lange Haftstrafen. Die Anklagepunkte umfassen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.

Quelle: WDR, www.globewings.net/de